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29.01.2020 Lokführer bemerkt Unfall nicht

Verfasst: Do 30. Jan 2020, 00:23
von maxedl
Waggon gerammt, Lokführer bemerkte nichts
https://www.heute.at/s/zug-gerammt-lokf ... t-56778351

Im Linzer Hafenviertel missachtete ein Autofahrer mit 1,32 Promille das Rotlicht an einem Bahnübergang.
Er fuhr in den zwölften Waggon eines Güterzuges und das Auto wurde schwer beschädigt.
Da der Lokführer in der etwa 300 Meter entfernten Lok den Unfall nicht bemerkte hielt der Zug nicht an.
Erst durch die Polizei wurde der Lokführer auf den Schaden am Waggon aufmerksam gemacht.

Re: 29.01.2020 Lokführer bemerkt Unfall nicht

Verfasst: Do 30. Jan 2020, 09:22
von JOE
Was für eine blöde Schlagzeile (von heute) Suggeriert anfänglich schon wieder Unfähigkeit eines Eisnebahners - in diesem Falle nicht ÖBB da weder Zug noch das Gleis zur ÖBB gehörte. Gleis ist die AB Linz Service Gmbh gewesen.

Die richtige Schlagzeile wäre "Unverantwortlicher Vollbesoffener gefährdet Menschen und beschädigt fremdes Eigentum"

Nicht mal beim ersten Wagon muss er zwingend etwas merken so ein Wagon hat je nach Beladung zwischen 20 und 80 Tonnen. So ein Auto ist ein Papierfetzerl dagegen. Bei den meisten Zusammenprallen entsteht kaum Schaden an unseren Fahrzeugen. Außer es geht wirklich ganz blöd her (Anprallwinkel, Größe des Fzg. etc..)

Re: 29.01.2020 Lokführer bemerkt Unfall nicht

Verfasst: Do 30. Jan 2020, 10:12
von Peter
JOE hat geschrieben:
Do 30. Jan 2020, 09:22
Was für eine blöde Schlagzeile (von heute) Suggeriert anfänglich schon wieder Unfähigkeit eines Eisnebahners
Mein Gedanke. Ein Besoffener fährt in den Zug und in der Überschrift scheint es als wär der Lokführer Schuld.

Passt aber zur "Heute" Zeitung

Re: 29.01.2020 Lokführer bemerkt Unfall nicht

Verfasst: Do 30. Jan 2020, 11:14
von cwirth
Stimme euch völlig zu.

<off-topic>Diese Verzerrung der Berichterstattung gilt aber leider für die meisten Unfallberichte. "Der Autofahrer konnte nicht mehr rechtzeitig anhalten" - aber warum denn nicht? Das Fahren auf (halbe)Sicht, mit angepasster Geschwindigkeit, ausreichend Abstand und guter Aufmerksamkeit gebietet, im Normalfall immer anhalten können zu müssen. Auch wenn der Vorausfahrende eine Vollbremsung macht, auch wenn der Fußgänger "überraschend" auf den Zebrastreifen steigt. Wenn nicht, dann war ich zu schnell unterwegs. Ausnahme ist natürlich, wenn das Hindernis tatsächlich unerwartbar und regelwidrig auftaucht (Geisterfahrer, etc.).

Das Bild, das die Aussage "konnte nicht anhalten" vermittelt, ist aber: "nicht seine Schuld, war halt nicht möglich". Doch, es wäre möglich gewesen!</off-topic>

Re: 29.01.2020 Lokführer bemerkt Unfall nicht

Verfasst: Do 30. Jan 2020, 12:43
von Peter
cwirth hat geschrieben:
Do 30. Jan 2020, 11:14
Das Bild, das die Aussage "konnte nicht anhalten" vermittelt, ist aber: "nicht seine Schuld, war halt nicht möglich". Doch, es wäre möglich gewesen!</off-topic>
Dabei vergisst du den Vertrauensgrundsatz. Der Satz in verbindung mit einem Kind ist was anderes als mit einem Erwachsenen. Denn sonst müsste man ind er Vorbeifahrt quasi stehenbleiben.

Re: 29.01.2020 Lokführer bemerkt Unfall nicht

Verfasst: Do 30. Jan 2020, 14:27
von cwirth
Da hast du grundsätzlich recht. Für wenigsten Verkehrsunfälle zwischen Fahrzeugen ist der Vertrauensgrundsatz aber relevant.

Für Auto-gegen-Fußgeher heißt das: ja, du bist aus dem Schneider, wenn dir ein Kind zwischen zwei parkenden Autos hervorspringt (vorausgesetzt, du bist nicht zu schnell unterwegs, tippst nicht gerade am Mobiltelefon, etc.). Eine Entschuldigung, einen Fußgänger jedwedes Alters am Zebrastreifen nicht den Vortritt zu lassen, ist das nicht. Wenn du den geringsten Zweifel hast, ob der rüber geht, MUSST du stehen bleiben. Wenn du den geringsten Zweifel hast, ob da hinter der Hausmauer noch wer hervorkommen könnte (in der Innenstadt Alltag), und du vielleicht nicht stehen bleiben könntest, dann bist du zu schnell unterwegs.

Re: 29.01.2020 Lokführer bemerkt Unfall nicht

Verfasst: Do 30. Jan 2020, 16:28
von 010Rg
An den Bahnübergangen im Hafen
Glaube ? überall Rotlicht Ampel
Bahnübergänge

Aber gegen Alkohol ist Jede Sinnlos.

Re: 29.01.2020 Lokführer bemerkt Unfall nicht

Verfasst: Do 30. Jan 2020, 21:40
von JOE
010Rg hat geschrieben:
Do 30. Jan 2020, 16:28
An den Bahnübergangen im Hafen
Glaube ? überall Rotlicht Ampel
Bahnübergänge

Aber gegen Alkohol ist Jede Sinnlos.
Ja alle mit Lichtzeichen - gehören aber nicht der ÖBB bzw. werden nicht von uns betreut

Re: 29.01.2020 Lokführer bemerkt Unfall nicht

Verfasst: Fr 31. Jan 2020, 06:07
von Peter
Ich denke das war an der Kreuzung Industriezeile/Derflingerstraße. Denn dort gibt es die Kreuzungsampel und die Zug Signalanlage.
Vieleicht ist der Typ in seinem Suff auch einfach nur weg gerollt und in den Zug rein. Wobei das doch einige Zeit dauern würde.

Re: 29.01.2020 Lokführer bemerkt Unfall nicht

Verfasst: So 2. Feb 2020, 09:26
von O.Ö.Freund
Guten Morgen,

Eine Frage zu den Örtlichkeiten: Wie ich letztens mitbekommen habe, bedient die ÖBB mit ihren Loks der BR 2070 den Hafen, aber auch Privatbahnloks (Cargo Serv ?) mit Dieselloks. Die Gleisanlagen (Infrastrukur) geht dann wohl nach der Abzweigweiche vom Bf Linz Hafen auf eine andere Gesellschaft über.
Habe ich das so richtig erfaßt ?
Übrigens gut, daß keine Wagen entgleist sind. Bei einem LKW wäre es wohl schlechter ausgegangen.

Gruß
O.Ö. Freund