>> Rechtliche Informationen & Diskussionen für Radfahrer
- 010Rg
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Re: >> Rechtliche Informationen & Diskussionen für Radfahrer
URTEIL
Bei Raddemo Fahrradweg nicht benutzt
Weil er bei einer Raddemo in Linz nicht den Fahrradweg benutzt hatte, hat ein Teilnehmer von der Polizei eine Geldstrafe aufgebrummt bekommen. Der Radler beschwerte sich beim Landesverwaltungsgericht (LVwG) und bekam recht
Eine Verwaltungsübertretung könne bei Kundgebungen ausnahmsweise gerechtfertigt sein, so die Begründung. Das Straferkenntnis sei daher „aufzuheben und das Verfahren einzustellen“.
Radfahrweg nicht benutzbar
Die Polizei hatte den Mann gestraft, weil er im Zuge einer unangemeldeten Versammlung in Linz den neben der Fahrbahn laufenden Radstreifen nicht benutzt hatte.
Der Beschwerdeführer rechtfertigte das damit, dass der Radfahrweg nicht benutzbar gewesen sei und es sich um eine Versammlung gehandelt habe.
Als Zeichen des Protests
Der LVwG begründete die Aufhebung der Strafe damit, dass im Rahmen einer Versammlung – auch wenn diese nicht bei der Behörde angezeigt wurde – „ein Verhalten, das an sich eine Verwaltungsübertretung darstellt, unter Umständen gerechtfertigt sein kann“.
Die Teilnehmer seien nämlich durch das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Versammlungsfreiheit geschützt. Im aktuellen Fall hatten die Teilnehmer der Kundgebung als Zeichen des Protests über die Situation von Radfahrern im Straßenverkehr den Radweg nicht benutzt.
red, ooe.ORF.at/Agenturen
Quelle.:
https://ooe.orf.at/stories/3023905/
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Gut So Endlich einmal Auch ein sieg der
Schwächeren und nicht dem Gesetz
Glaube ich.......
..
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Re: >> Rechtliche Informationen & Diskussionen für Radfahrer
Gute Entscheidung, perfektes Urteil.
Kann ich zu 100% nachvollziehen.
Finde ich super!
Kann ich zu 100% nachvollziehen.
Finde ich super!
Was du nicht willst, dass man dir tut....
- Peter
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Re: >> Rechtliche Informationen & Diskussionen für Radfahrer
Hat man hier einen Präzedenzfall geschaffen? Eine Freigabe zum Scheiß bauen bei Kundgebungen?
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Re: >> Rechtliche Informationen & Diskussionen für Radfahrer
Der Fall ist nicht wirklich anders, als wenn Tiroler Traktoren die Inntalautobahn blockieren (darf man nach der StVO nicht), wenn Fußgänger bei einer Demo eine Straße blockieren oder vielleicht im Pulk bei Rot eine Straße queren, etc.
- Fred
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Re: >> Rechtliche Informationen & Diskussionen für Radfahrer
Grünpfeil für Radfahrende
https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/po ... ruenpfeil/
Das wäre bei uns auch angebracht würde einige Kreuzungen entschärfen.
Fred
Berlin startet Pilotprojekt an fünf Kreuzungen. Als Radfahrende muss man sich so verhalten, als ob ein Stopp-Schild angebracht wäre.https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/po ... ruenpfeil/
Das wäre bei uns auch angebracht würde einige Kreuzungen entschärfen.
Fred
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Re: >> Rechtliche Informationen & Diskussionen für Radfahrer
Gerstern um den Attersee war es wieder Ereignissreich.
Undglaublich.
Ich war mit dem Rennrad unterwegs und manche Autofahrer müsste man direkt anzeigen. Man wird so knapp überholt dass man fast vom Spiegel getroffen wird. Ohne Gegenverkehr. Natürlich wird auch bei Gegenverkehr überholt..
Ich bin dann weiter mittig gefahren, man soll ja auf seine Sicherheit schauen.. Dann wird man plötzlich angehupt.
Manche sind wirklich gestört.
Bin wirklich am überlegen auf eine Action Cam umzusteigen um später die Kennzeichen für eine Anzeige parat zu haben. Ich habe echt keinen Bock mehr auf diesen Scheiß. Hauptsache wir Radfahrer sollen immer die Deppen sein
Undglaublich.
Ich war mit dem Rennrad unterwegs und manche Autofahrer müsste man direkt anzeigen. Man wird so knapp überholt dass man fast vom Spiegel getroffen wird. Ohne Gegenverkehr. Natürlich wird auch bei Gegenverkehr überholt..
Ich bin dann weiter mittig gefahren, man soll ja auf seine Sicherheit schauen.. Dann wird man plötzlich angehupt.
Manche sind wirklich gestört.
Bin wirklich am überlegen auf eine Action Cam umzusteigen um später die Kennzeichen für eine Anzeige parat zu haben. Ich habe echt keinen Bock mehr auf diesen Scheiß. Hauptsache wir Radfahrer sollen immer die Deppen sein
- Fred
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Re: >> Rechtliche Informationen & Diskussionen für Radfahrer
Ich kann Dir nachfühlen, es ist nicht nur ärgerlich da geht es um Dein Leben, Deine Gesundheit.
Ich habe auch schon einige zur Rede gestellt, die Antworten waren ernüchternd. Was hast, es ging sich eh aus, Fahr am Gehsteig, und jede Menge Beschimpfungen, ganz wenig Entschuldigungen.
Ich fahre auch nicht ganz am Rand, es ist auch mein Tipp mindestens 1m Abstand zum Randstein oder Bankett.
Mich hat er überholen müssen, er hat mich zwar dann geschnitten, aber der Radler vorne fährt so weit rechts da fährt er einfach vorbei... Fred
Ich habe auch schon einige zur Rede gestellt, die Antworten waren ernüchternd. Was hast, es ging sich eh aus, Fahr am Gehsteig, und jede Menge Beschimpfungen, ganz wenig Entschuldigungen.
Ich fahre auch nicht ganz am Rand, es ist auch mein Tipp mindestens 1m Abstand zum Randstein oder Bankett.
Mich hat er überholen müssen, er hat mich zwar dann geschnitten, aber der Radler vorne fährt so weit rechts da fährt er einfach vorbei... Fred
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Re: >> Rechtliche Informationen & Diskussionen für Radfahrer
In Deutschland hatte ich mal einen Radfahrer mit so einer Schaumstoff-Wurst hinten am Gepäckträger montiert gesehen. Wäre durchaus ein Versuch Wert um einen größeren Abstand zu den Autos zu erzielen.
- Deixl
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Re: >> Rechtliche Informationen & Diskussionen für Radfahrer
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Re: >> Rechtliche Informationen & Diskussionen für Radfahrer
Die Idee dahinter finde ich gut, nur die Umsetzung halte ich teilweise für etwas problematisch und gefährlich, wenn lange Abstandhalter verwendet werden.Deixl hat geschrieben: ↑Mi 10. Jun 2020, 09:13Einige Beispiele aus Google :
https://www.google.com/search?q=abstand ... 52&bih=711
Wenn ein Radfahrer eine Schwimmnudel oder einen langen Abstandhalter am Fahrrad montiert hat, kommt das Fahrrad zum einen leicht aus dem Gleichgewicht. Außerdem reicht eine kleine Berührung mit einem Auto oder einem anderen Hindernis, aufgrund der langen Hebelwirkung damit der Radfahrer ins straucheln / zu sturz kommt. Vor allem beim 2. Bild in der ersten Reihe und beim ganz rechten Bild in der untersten Reihe.
Wenn sich ein überholender Autofahrer an die gesetzlichen Abstandsregeln hält, muss er 1m Abstand zu diesem Abstandhalter halten. Zum Beispiel beim rechten Bild in der ersten Reihe reicht der Abstandhalter über die Sperrlinie in die Fahrspur der Autos, damit wäre etwa die halbe Fahrspur der Autos blockiert.