Autobahnpickerl
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Autobahnpickerl
Guten Tag.
In einem Anfall geistiger Umnachtung habe ich vor Jahren einmal eine Kurzzeit-Vignette auf die Scheibe geklebt. Jetzt könnte es wieder so weit sein. Ist es erlaubt bezw. statthaft die alte Vignette zu überkleben oder sollte (kann) man die neue daneben hinkleben? Vom Abschaben der alten halte ich weniger. Wer kann Tipps geben?
DANKE im Vorhinein.
Euer
Reiter
In einem Anfall geistiger Umnachtung habe ich vor Jahren einmal eine Kurzzeit-Vignette auf die Scheibe geklebt. Jetzt könnte es wieder so weit sein. Ist es erlaubt bezw. statthaft die alte Vignette zu überkleben oder sollte (kann) man die neue daneben hinkleben? Vom Abschaben der alten halte ich weniger. Wer kann Tipps geben?
DANKE im Vorhinein.
Euer
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Re: Autobahnpickerl
Die Grundregel ist: nur eine (oder maximal zwei) Vignetten gleichzeitig kleben haben. Alte entfernen. Das ist kein MUSS sondern ein SOLL, die Mautordnung schreibt dazu:
Auch das "direkt [...] auf die Windschutzscheibe" steht dort2.2.1 Art und Ort der Anbringung der Klebevignette
...
... direkt so auf die Innenseite der Windschutzscheibe anzukleben,
dass sie von vorne außen gut sicht- und kontrollierbar ist
...
Im Interesse der Verkehrssicherheit und um eine wirksame und benutzerfreundliche Kontrolle der
Entrichtung der zeitabhängigen Maut zu gewährleisten, sollte tunlichst neben der jeweils gültigen
Klebevignette höchstens eine zweite Klebevignette am Kraftfahrzeug angebracht sein.
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Re: Autobahnpickerl
Wie willst du die alte überkleben, wenn man diese von der Innenseite auf die Scheibe klebt?
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Re: Autobahnpickerl
Wenn man die Neue drinnen über die Alte klebt, sieht man von draussen die Neue natürlich nicht.Reiter hat geschrieben: ↑Do 7. Jul 2022, 06:31Guten Tag.
In einem Anfall geistiger Umnachtung habe ich vor Jahren einmal eine Kurzzeit-Vignette auf die Scheibe geklebt. Jetzt könnte es wieder so weit sein. Ist es erlaubt bezw. statthaft die alte Vignette zu überkleben oder sollte (kann) man die neue daneben hinkleben? Vom Abschaben der alten halte ich weniger. Wer kann Tipps geben?
DANKE im Vorhinein.
Euer
Reiter
ps. Du kannst soviele Vignetten nebeneinander kleben, wie du willst, solange diese die Sicht durch die Windschutzseibe nicht behindern, oder eben abschaben, putzen und die Neue hinkleben, und am schönsten versteckt hinterm Rückspiegel.
Oder man besorgt sich die digitale Vignette online (Achtung: 14-Tage-Frist bis diese gültig ist, wegen Online-Rücktrittsrecht.), dann klebt garnix auf der Winschutzscheibe.
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Re: Autobahnpickerl
Danke @Insider77.
Meine Frage war ausdrücklich nach dem Kleben auf der Winschutzscheibe. An Digitaltechnik bin ich nicht interessiert.
Danke trotzdem.
Nix für ungut.
Reiter.
Meine Frage war ausdrücklich nach dem Kleben auf der Winschutzscheibe. An Digitaltechnik bin ich nicht interessiert.
Danke trotzdem.
Nix für ungut.
Reiter.
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Re: Autobahnpickerl
Insider77 hat geschrieben: ↑Do 7. Jul 2022, 11:12Wenn man die Neue drinnen über die Alte klebt, sieht man von draussen die Neue natürlich nicht.Reiter hat geschrieben: ↑Do 7. Jul 2022, 06:31Guten Tag.
In einem Anfall geistiger Umnachtung habe ich vor Jahren einmal eine Kurzzeit-Vignette auf die Scheibe geklebt. Jetzt könnte es wieder so weit sein. Ist es erlaubt bezw. statthaft die alte Vignette zu überkleben oder sollte (kann) man die neue daneben hinkleben? Vom Abschaben der alten halte ich weniger. Wer kann Tipps geben?
DANKE im Vorhinein.
Euer
Reiter
ps. Du kannst soviele Vignetten nebeneinander kleben, wie du willst, solange diese die Sicht durch die Windschutzseibe nicht behindern, oder eben abschaben, putzen und die Neue hinkleben, und am schönsten versteckt hinterm Rückspiegel.
Oder man besorgt sich die digitale Vignette online (Achtung: 14-Tage-Frist bis diese gültig ist, wegen Online-Rücktrittsrecht.), dann klebt garnix auf der Winschutzscheibe.
Beim ÖAMTC kaufen, Digitale Vignette sofort gültig....
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Re: Autobahnpickerl
Ausserdem nimmt man bei einem Fahrzeugwechsel sein Kennzeichen mit und somit auch die Vignette.
Bei mir steht jetzt ein Fahrzeugwechsel an und ich habe somit ab dem Moment, wo ich das Kennzeichen am neuen Auto habe, auch die Vignette drauf.
Zudem habe ich 2 Motorräder und da brauche ich auch keine 2 Vignetten, da ans Kennzeichen gebunden.
Ein klein wenig OT, passt aber etwas hier rein.
Wenn man sich ein neues Fahrzeug kauft, zulässt und das alte abmeldet, ist das alte Fahrzeug sofort aus dem System, also ist man für die Fahrt von der Zulassungsstelle zum Händler nicht mehr versichert.
Ein einfacher Trick ist, das neue auf Wechselkennzeichen anmelden, zum Händler mit dem alten Fahrzeug fahren, wechseln und dem Händler den Auftrag zum abmelden geben.
Früher war es mal so, dass das alte Kfz. noch bis 24 Uhr des gleichen Tages weiter versichert war, das hat sich aber vor einigen Jahren geändert. Und das wissen die wenigsten.
Einfacher gestaltet sich die ganze Sache, wenn im Autohaus eine Zulassungsstelle ist.
- Peter
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Re: Autobahnpickerl
ist aber ein eher schlechter Trick. Wollte ich mit meinem Saab so machen als das neue Auto kam.Kranführerprofi1972 hat geschrieben: ↑Mi 13. Jul 2022, 19:27
Ein einfacher Trick ist, das neue auf Wechselkennzeichen anmelden, zum Händler mit dem alten Fahrzeug fahren, wechseln und dem Händler den Auftrag zum abmelden geben.
Dann hätte ich das neue Auto bei der selben Versicherung anmelden müssen wie der Saab (natürlich) was aber preislich einen erheblichen Nachteil gegeben hätte. So hab ich dann doch den Saab abgemeldet und das neue dann auf einen passenden guten Vertrag.
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Re: Autobahnpickerl
Wenn der Vertrag so gut ist, dass die Kosten für die Vignette hereingespielt bzw. gespart werden, dann ja.