Beschilderung 30km/h-Zonen

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cwirth
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Beschilderung 30km/h-Zonen

Beitrag von cwirth » So 25. Feb 2024, 10:47

Grüß euch,

ich hab eine Frage zur Beschilderung von 30km/h-Zonen - und insbesondere eine Frage zur Kreuzung Ramsauerstraße-Küfsteinerstraße.

Beide Straßen sind Teil größerer 30er-Zonen; Ramsauerstraße am Bindermichl, Küfsteinerstraße am Keferfeld. Die Küfsteinerstraße ist zusätzlich eine Fahrverbotszone ausgenommen Anlieger und Radfahrer, wie durch eine "Fahrverbots-Zone" Tafel bei der Einfahrt kundgemacht wird.
Richtung Küfsteinerstraße.jpg
Richtung Küfsteinerstraße.jpg (245.83 KiB) 755 mal betrachtet
Problem an der Sache ist aber: In die Gegenrichtung (Küfsteinerstraße->Ramsauerstraße) ist ein allgemeines "Ende der Zonenbeschränkung" ausgeschildert. Hebt das damit nicht auch die 30er-Zone auf? Wie soll ein Verkehrsteilnehmer wissen, welche der beiden Zonen aufgehoben ist?
Richtung Ramsauerstraße.jpg
Richtung Ramsauerstraße.jpg (174.45 KiB) 755 mal betrachtet
Finde ich die Verordnungen über die Geschwindigkeitsbeschränkungen (insbesondere Zonen) auch online, z.B. auf https://ris.bka.gv.at - meine Suche war bisher erfolglos.

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Michael
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Re: Beschilderung 30km/h-Zonen

Beitrag von Michael » So 25. Feb 2024, 15:06

Kurze Zwischenfrage noch: wie weit geht die Zonenbeschränkung für das "Fahrverbot"?
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Re: Beschilderung 30km/h-Zonen

Beitrag von cwirth » So 25. Feb 2024, 17:46

Gilt am gesamten östlichen Keferfeld, also bis zur Unionstraße und Landwiedstraße.

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Michael
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Re: Beschilderung 30km/h-Zonen

Beitrag von Michael » So 25. Feb 2024, 19:03

Danke! Damit ist die Sache für mich schlüssig... dass sie kundmachungstechnisch ein wenig unschlüssig bzw. etwas ein Wirr-War ist...

Aber der Reihe nach:

1) Kreuzungsbereich "Kuefsteinerstraße/Ramsauerstraße"... kundmachungstechnisch für mich richtig, denn das VZ §52/11a "Zonenbeschränkung (Fahrverbot)" wird auf der Rückseite vom passenden VZ §52/11b "Zonenbeschränkung Ende (Fahrverbot)" aufgehoben... die weitere Zonenbeschränkung (hinterlegt mit einer erlaubten Geschwindigkeit bis 30km/h) wird sinngemäß und kundmachungstechnisch korrekt mit einem entsprechenden VZ §52/11b "Zone 30km/h Ende" aufgehoben

... allerdings ...

2) Kreuzungsbereich "Losensteinerstraße/Landwiedstraße"... hier wird in Fahrtrichtung Landwiedstraße zwar die "Zone 30 km/h" aufgehoben, die "Zone Fahrverbot" aber nicht

2) Kreuzungsbereich "Gruentalerstraße/Landwiedstraße"... hier wird in Fahrtrichtung Landwiedstraße zwar die "Zone Fahrverbot" aufgehoben (auf der falschen Seite, wenn man es genau nimmt), die "Zone 30 km/h" aber nicht

3) Kreuzungsbereich "Pollheimerstraße/Landwiedstraße"... hier wird in Fahrtrichtung Landwiedstraße die "Zone Fahrverbot" aufgehoben (auf der falschen Seite, wenn man es genau nimmt) und auch die "Zone 30 km/h" ... allerdings ist hier die "Zone Fahrverbot" in Fahrtrichtung Kefergutstraße an beiden Seiten angebracht, sodass es linker Hand das Vorrangschild verdeckt... dass darf nicht sein...

Es würde daher schon einmal Sinn machen, für diese Gegend seitens der Stadt Linz einmal wieder mit einer neuen Planzeichenverordnung drüberzugehen, einerseits um die Verkehrszeichen wieder neu zu ordnen, andererseits entsprechend viele (so weit ich über Google Street View einsehen kann etliche sicher nicht mehr den RVS-Vorschriften, da zu alt... auch VZ haben nämlich eine Art Ablaufdatum und müssen daher nach ca. 12-15 Jahren normalerweise getauscht werden. Dass hier aber das ein oder andere schon 20 Jahre und mehr "hängt" lässt sich leicht an den überklebten "km/h"-Zusätzen ableiten. Diese Tafeln sind streng genommen Müll, da nicht mehr wirklich gültig. Ganz abgesehen davon, dass sie Rückstrahlungswirkung 0,00 haben... somit wären wir wieder bei der Kundmachung... eine Verordnung ist das eine, die ordnungsgemäße Kundmachung das andere... und mit ordnungsgemäßer Kundmachung ist definitiv gemeint, dass die angebrachten VZ a) Sinn ergeben und b) auch im bebauten Wohngebiet eine gewisse Rückstrahlung (im Fachjargon DIN 6171 Aufbau C Folientyp 1) durch Abblendlichter haben.

Ich hatte die letzten 14 Jahren die Möglichkeit mich beruflich intensiv mit der Thematik auseinanderzusetzen, mich auch immer wieder mit Kollegen auszutauschen und auch das ein oder andere Spitzfindigkeit (auch privat) zu entdecken. Wenn man wirklich will, lässt sich ein Großteil der Verkehrsverordnungen nur durch Kundmachungsmängel aushebeln ;) ... jetzt ist es aber Zeit für etwas Neues...
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Re: Beschilderung 30km/h-Zonen

Beitrag von cwirth » So 25. Feb 2024, 19:18

Danke für die ausführliche Antwort.

Für den Laien zum Mitdenken: das VZ §52/11b hebt (immer) _nur_ die Fahrverbotszone auf, nicht aber die 30-Zone? Ich hab in Analogie zum VZ §52/11 darauf geschlossen, dass ein (sonst leeres) VZ §52/11b _ALLE_ Zonen aufhebt; offenbar hebt es, wenn nix drauf zu sehen ist (leerer Kreis in weiß mit schwarzem Rahmen, also weder das rot umrandete Fahrverbot noch eine km/h-Zahl), nur das Fahrverbot auf?

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Re: Beschilderung 30km/h-Zonen

Beitrag von Michael » So 25. Feb 2024, 19:41

Ja, so würde ich es in diesem Fall interpretieren, nachdem "Zone 30" und "Zone Fahrverbot" nicht deckungsgleich sind und somit zwei entsprechende Kundmachungspraktiken bedürfen. Wären sie deckungsgleich, dann könnte man sie all-in aufheben.

Vergleichbar mit einer 70er Beschränkung und einem Überholverbot. Haben diese unterschiedliche Längen, kann man auch nur das eine früher aufheben...
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Re: Beschilderung 30km/h-Zonen

Beitrag von yeahright » Mo 26. Feb 2024, 12:21

cwirth hat geschrieben:
So 25. Feb 2024, 19:18
Danke für die ausführliche Antwort.

Für den Laien zum Mitdenken: das VZ §52/11b hebt (immer) _nur_ die Fahrverbotszone auf, nicht aber die 30-Zone? Ich hab in Analogie zum VZ §52/11 darauf geschlossen, dass ein (sonst leeres) VZ §52/11b _ALLE_ Zonen aufhebt; offenbar hebt es, wenn nix drauf zu sehen ist (leerer Kreis in weiß mit schwarzem Rahmen, also weder das rot umrandete Fahrverbot noch eine km/h-Zahl), nur das Fahrverbot auf?
Es gibt ja 'normalerweise' gar kein Aufhebezeichen das ein Fahrverbot aufhebt, das VZ §52/11 ist ja ein Aufhebezeichen für Geschwindigkeitsbeschränkungen und *Überholverbote*, aber nicht für Fahrverbote. Dementsprechend gibt es mE für Zonenbeschränkungen auch kein gesammeltes Aufhebezeichen für Fahrverbot und Geschwindigkeitsbeschränkung. Das Aufhebezeichen im OP ist demnach eines nur fürs Fahrverbot (analog zu §52 11a/11b wird für die Aufhebung der rote Rand weiß und die schwarze Schrift grau, damit kommt man vom Fahrverbot mit nur einem roten Rand auf ein rein weißes Aufhebeschild bei den Zonenbeschränkungen).

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Re: Beschilderung 30km/h-Zonen

Beitrag von Michael » Do 29. Feb 2024, 12:35

yeahright hat geschrieben:
Mo 26. Feb 2024, 12:21
Es gibt ja 'normalerweise' gar kein Aufhebezeichen das ein Fahrverbot aufhebt, das VZ §52/11 ist ja ein Aufhebezeichen für Geschwindigkeitsbeschränkungen und *Überholverbote*, aber nicht für Fahrverbote.
Ist so nicht ganz richtig. Genau genommen kennzeichnet die Rückseite eines Fahrverbotsschildes dessen Ende, daher ist es auch wichtig und sogar gesetzlich so vorgesehen, dass besondere Verkehrszeichen wie Fahrverbot, Einfahrt verboten, Halt, Vorrang etc auch auf der Rückseite sicht- und wahrnehmbar sind, daher die Anbringung einer anderen Tafel etc auf deren Rückseite eigentlich NICHT gestattet ist.

Übrigens habe ich heute zufällig eine anderen Fahrverbotszone in einem Linzer Wohngebiet entdeckt (Neue Welt/Kleinmünchen), dort sind alle Straßen mit "Zone 30" + "Ende Zone 30" sowie "Zone Fahrverbot" + "Ende Zone Fahrverbot" versehen.
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Re: Beschilderung 30km/h-Zonen

Beitrag von jonas740 » So 3. Mär 2024, 16:54

konkret zur Fahrverbotszone Kreuzung Ramsauerstraße-Küfsteinerstraße:

Oh nein, fährt da der Linienbus die ganze Zeit illegal durch?
Nur weil da eine Haltestelle ist, sind die doch nicht Anlieger und woanders werden Linienbusse ja auch extra ausgenommen.

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