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Re: 33. StVO-Novelle aus Sicht der Radfahrer

Verfasst: Do 5. Mai 2022, 21:57
von Fred
Ein mutiger, aber meiner Meinung richtiger Schritt:
Nebeneinanderfahren: neben einem Kind fahren wird grundsätzlich erlaubt, außer auf Schienenstraßen, ansonsten für zwei Radfahrende bei Tempo 30 (außer Schienen- und Vorrangstraßen). Das Verkehrsaufkommen muss es zulassen und es darf dabei niemand gefährdet und am Überholen gehindert werden.
Wichtig ist für mich, neben einem Kind (<12) herfahren zu dürfen. Das erleichtert die fortgeschrittenen Übungsfahrten ungemein.
Mir hat die deutsche Regel wo man mit ein Kind am Gehsteig begleiten konnte schon gut gefallen.

Fred

Re: 33. StVO-Novelle aus Sicht der Radfahrer

Verfasst: Fr 25. Aug 2023, 21:09
von Fred
Jetzt sind endlich einige Kreuzungen freigegeben.
Auch diese Rechte Brückenstraße / Unter Donaulände wo eh kein Radfahrer bei Rot stehengeblieben ist, und auf den nächsten Bus oder Auto gewartet hat, welcher die das Grünlicht erst auslöst. :mrgreen:


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Es bleibt halt die Frage warum darf ein Radfahrer hier nicht links abbiegen? :geek:
Ich dachte eine Kommission incl. der Polizei begutachtet die Kreuzungen?

FRed

Re: 33. StVO-Novelle aus Sicht der Radfahrer

Verfasst: So 27. Aug 2023, 09:14
von cwirth
Das klärt aber immerhin die Frage, dass zumindest nach Ansicht des zuständigen Referenten an der Kreuzung die Radfahrer hätten stehenbleiben MÜSSEN. Trotz fehlender Haltelinie :-)

Ad Links-Abbiegen: Man kann ja nirgends sicher stehen bleiben, jeder Linksabbieger blockiert hier automatisch den übrigen Verkehr. Was vermutlich kein Argument ist, das gleiche Thema hat man ja bei vielen anderen Kreuzungen in Linz als Radfahrer auch.

Zur Ampel: Gibt's da nicht eine Regel, dass ich eine rote Ampel nach 3 (?) Minuten ignorieren darf, in der Annahme, sie ist defekt? Würde hier ja zutreffen. Im Umkehrschluss wäre die Ampel für Radfahrer an der Stelle dann wohl ohnehin nicht zulässig, weil sie eben nicht korrekt für sie schaltet.

Re: 33. StVO-Novelle aus Sicht der Radfahrer

Verfasst: So 27. Aug 2023, 12:16
von Fred
Für mich klärt die Zusatztafel, dass es dort keine Rechtsregel gibt. Weil der von der Eisenbahnbrücke kommende stehen bleiben muss.
Ob es "gelebt" wird ist eh offen.

Zum Thema Halteline weis ich nicht Bescheid. Kann mir aber nicht vorstellen das es für Radfahrer abweichende Bestimmungen gibt.

Die nicht vorhandenen Aufstellflächen für Radfahrer sind ein eigenes Problem. In Linz mit den wenigen Radfahrern nicht so sichtbar, in München ist es mir extrem aufgefallen.

Fred

Re: 33. StVO-Novelle aus Sicht der Radfahrer

Verfasst: Do 31. Aug 2023, 10:05
von Michael
Fred hat geschrieben:
So 27. Aug 2023, 12:16
Zum Thema Halteline weis ich nicht Bescheid. Kann mir aber nicht vorstellen das es für Radfahrer abweichende Bestimmungen gibt.
Fehlt die Bodenmarkierung (Haltelinie) oder ist sie nicht sichtbar, so ist das Fahrzeug an einer Stelle anzuhalten, von der aus gute Übersicht besteht. So der gesetzliche Passus.

Die gezeigte Verkehrsregelung finde ich auch seeeehr interessant, da dort ein Linksabbiegen für Radfahrer tatsächlich aufgrund des Rechtsfahrgebotes zumindest direkt (ohne Absitzen) untersagt ist. Würde ich mal bei Schauauflinz reinstellen oder eine Anfrage an die Kollegen in der Verkehrsabteilung MAG Linz stellen.

Re: 33. StVO-Novelle aus Sicht der Radfahrer

Verfasst: So 24. Sep 2023, 19:14
von Fred
Interessant, aber auch nachvollziehbar, dass auch eine rote Fahrradampel aufgehoben wird. Das Schild ist in beiden Richtungen.

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Wankmüllerhofstraße

Fred