Wichtig ist für mich, neben einem Kind (<12) herfahren zu dürfen. Das erleichtert die fortgeschrittenen Übungsfahrten ungemein.Nebeneinanderfahren: neben einem Kind fahren wird grundsätzlich erlaubt, außer auf Schienenstraßen, ansonsten für zwei Radfahrende bei Tempo 30 (außer Schienen- und Vorrangstraßen). Das Verkehrsaufkommen muss es zulassen und es darf dabei niemand gefährdet und am Überholen gehindert werden.
Mir hat die deutsche Regel wo man mit ein Kind am Gehsteig begleiten konnte schon gut gefallen.
Fred