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Re: >> Rechtliche Informationen & Diskussionen für Radfahrer

Verfasst: Fr 19. Jun 2020, 13:20
von JOE
Das mit dem Nachrang finde ich auch blöd. Ich hätte auch mal eine Radfahrerin übersehen, als ich aus der Tankstelle kam. Hab erst nachher gescheckt, dass sie eigentlich Nachrang gehabt hätte. ich fand das unlogisch, da der Fließverkehr ja Vorrang haben sollte bzw. hat... . Da gebe ich dir recht Fred Auch beim Überholen sind manche sehr Rücksichtslos.

Übrigens der Radler in Dürnberg hatte Stöpsel in den Ohren und daher auch das Pfeifen des Zuges überhört

Aber wie Steyregg zeigt: Man kann Lichter und Schranken hinbauen und trotzdem kracht es...das Einfahren in Kreuzungen jeder Art ist ein Unart.

Re: >> Rechtliche Informationen & Diskussionen für Radfahrer

Verfasst: So 21. Jun 2020, 10:18
von Peter
JOE hat geschrieben:
Fr 19. Jun 2020, 13:20

Übrigens der Radler in Dürnberg hatte Stöpsel in den Ohren und daher auch das Pfeifen des Zuges überhört
Das ist auch so eine Unart.
Ich will doch was von meiner Umgebung mitbekommen. Wenn ich wirklich Langstrecke fahre habe ich eventuell 1 Hörer drinnen. Aber ein Ohr muss immer frei sein. Heuer bin ich noch kein einziges mal mit Hörer gefahren. :lol:

Re: >> Rechtliche Informationen & Diskussionen für Radfahrer

Verfasst: Mi 24. Jun 2020, 12:00
von Michael
Fred hat geschrieben:
Di 16. Jun 2020, 20:58
Ja, ich weiß, macht keiner, aber wenn etwas passiert können sich alle abputzen auf den Radfahrer. Die Begründung für die Gängelung bei der Tankstelle, es könnte zu Auffahrunfällen kommen wenn einer zur Tankstelle will und der andere Unaufmerksam ist, zeig wie die Behörte tickt. :thumbdown:
Eigentlich genügt dazu nur eine Verordnung und ein-zwei Verkehrszeichen, nämlich "Links abbiegen verboten" auf der B127 in Richtung Linz. Ist jedoch nicht im Interesse des Tankstellenbetreibers. Für einen Linksabbieger, der seit ein paar Jahren für (verkehrserregende) Neubauobjekte zwingend vorgeschrieben wäre, fehlt dort der Platz. Südlich engt die Trasse der Mühlkreisbahn ein, nördlich müsste die gesamte Tankstelle samt Produktentanks verschoben werden.

Übrigens bleibt aktuell der Nachrang für Radfahrer (weil Ende Geh-Radweg) auch nach der Novellierung des StVO §19 Abs. 6a bestehen, selbst wenn man - was erlaubt ist - das kurze Stück entlang der Hauptfahrbahn der B127 in Richtung Ottensheim weiterfährt.
JOE hat geschrieben: Übrigens der Radler in Dürnberg hatte Stöpsel in den Ohren und daher auch das Pfeifen des Zuges überhört. Aber wie Steyregg zeigt: Man kann Lichter und Schranken hinbauen und trotzdem kracht es...das Einfahren in Kreuzungen jeder Art ist ein Unart.
In meinem Fachstudium des allgemeinen Verkehrsrechts setze ich mich auch mit Unfallanalytik auseinander. Unachtsamkeit gehört in den letzten Jahren zu den wirklichen Hauptunfallursachen, ich würde sogar meinen, es ist die Hauptursache. Bis vor einiger Zeit war das Handy die größte Problematik, mittlerweile darf man auch die "trendigen" Kopfhörer nicht außer Acht lassen. Nämlich in allen Bereichen, sowohl bei den Fußgängern, bei den Radfahrern und auch bei den Autofahrern. Meinen Kindern habe ich deswegen schon eindringlich ersucht, auf Kopfhörer - egal ob in Stöpsel- oder in Bügelform - zu verzichten, wenn sie - egal wie - im Straßenverkehr unterwegs sind. Mittlerweilen fangen nämlich schon die Volksschulkinder an, mit Handy und Stöpsel im Ohr herumzulaufen, um mit Sprachnachrichten zu kommunizieren.

Was die Thematik der "Rennradfahrer" anbelangt, ist mir natürlich die von der Radlobby Wien - sagen wir einmal - durchgefochtene Entscheidung bekannt, stehe jedoch dem sehr kritisch gegenüber, nur um die Rechtslage für sich selbst zu ändern, man mittlerweile selbst beim Hofer Radldressen kauft und "lustig" darauf losfährt. Selbstverständlich gibt es genug, die wirklich Rennradfahren als ständige sportlichen Betätigung ausüben und genau diese (Vor)Rechte ausnützen dürfen und auch sollen, bei einigen (wenigen) bin ich mir aber leider nicht so sicher, ob es da mehr ums ausnützen als ums ausüben geht. :think:

Re: >> Rechtliche Informationen & Diskussionen für Radfahrer

Verfasst: Mi 24. Jun 2020, 14:45
von cwirth
Michael hat geschrieben:
Mi 24. Jun 2020, 12:00
... bei einigen (wenigen) bin ich mir aber leider nicht so sicher, ob es da mehr ums ausnützen als ums ausüben geht. :think:
Du glaubst ernsthaft, dass Leute ihr Leben riskieren und zum Spaß in der Gegend herumfahren, nur um nebeneinander Radfahren zu DÜRFEN?

In §68 StVO steht nur, dass es Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern sein müssen, um in Genuss des Rechtes zu kommen. Nicht, dass man das regelmäßig, wettkampfmäßig, vereinsorganisiert oder sonstwie besonders machen muss.

Re: >> Rechtliche Informationen & Diskussionen für Radfahrer

Verfasst: Mi 24. Jun 2020, 19:20
von Peter
Die Dressen beim Hofer sind aber auch wie du sagst Radldressen.. Also nur Funktions Shirts und Hosen.. die sind für die 0815 eBike Fahrer oder Touren Fahrer die aber auf der Straße in diesem Sinn eh nix verloren haben wenn ein Radweg vorhanden ist.
Ich fahre mit meinem Mtb immer am Radweg, wie es sich gehört und nur mit dem Rennrad auf der Straße, weil die Radwege meist einfach eine Zumutung fürs Rennrad sind.

Re: >> Rechtliche Informationen & Diskussionen für Radfahrer

Verfasst: Mi 24. Jun 2020, 21:04
von Fred
:thumbup:

Ich sehe das auch so, Rennradfahrer sollen die Straße benutzen wenn es immer geht. Am Radweg und besonders am kombinierten Geh-Radweg ist das Konfliktpotenzial viel zu groß.
Übrigens:
Am Donauradweg in und um Linz sehe ich die Rennradlerschwärme, seit ihren schweren Unfall, eigentlich nicht mehr. Die sind anscheinend zur Besinnung gekommen. :whistle:

Nebeneinander fahren von Rennradfahrer begrüße ich auch als Autofahrer unbedingt, Überholen muss ich sowieso, nur der Überholweg ist um einiges kürzer.

Fred

Re: >> Rechtliche Informationen & Diskussionen für Radfahrer

Verfasst: Mi 24. Jun 2020, 22:25
von Michael
cwirth hat geschrieben:
Mi 24. Jun 2020, 14:45
Du glaubst ernsthaft, dass Leute ihr Leben riskieren und zum Spaß in der Gegend herumfahren, nur um nebeneinander Radfahren zu DÜRFEN?
Ich sage nur, dass es unter den Rennradfahrern auch jene gibt, von denen mit ihrem Verhalten ebenso eine Gefahr ausgeht. Nur weil man ein Rennradfahrerdress überzieht, heißt es nicht, dass man sich selbst fehlerfrei verhält. Genauso wenig wie manche herkömmliche Radfahrer, Berufsradfahrer, Fußgänger und natürlich auch Autofahrer. Oder sag' mir einen plausibel Grund, weshalb ein Rennradfahrer auf einer stark befahrenen Bundesstraße oder vor einem Bahnübergang mit zwei Stöpsel im Ohr lautstark Musik hören muss und somit keine Umgebungsgeräusche wahrnimmt.
cwirth hat geschrieben:
Mi 24. Jun 2020, 14:45
In §68 StVO steht nur, dass es Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern sein müssen, um in Genuss des Rechtes zu kommen. Nicht, dass man das regelmäßig, wettkampfmäßig, vereinsorganisiert oder sonstwie besonders machen muss.
Glaub' mir, ich weiß was in der 68'er steht. ;) Ich habe vollstes Verständnis, dass Rennradfahrer aufgrund der Spezifikation des Fahrrades in den Genuss dieser Vorrechte kommen. Kein Verständnis habe ich allerdings für diejenigen, welche durch ihr Fehlverhalten andere Rennradfahrer in Misskredit bringen. Es ist nämlich ganz und gar nicht so, dass bei VU mit Rennradfahrern immer die Unfallschuld vom Autolenker ausgeht. Gibt genug Sachverständigengutachten, die eine (Mit)Schuld des Radfahrers nachweisen.

Re: >> Rechtliche Informationen & Diskussionen für Radfahrer

Verfasst: Mi 24. Jun 2020, 22:31
von Michael
Fred hat geschrieben:
Mi 24. Jun 2020, 21:04
Ich sehe das auch so, Rennradfahrer sollen die Straße benutzen wenn es immer geht. Am Radweg und besonders am kombinierten Geh-Radweg ist das Konfliktpotenzial viel zu groß.
Da bin ich absolut bei dir. Es wäre schön, würde man Radwege - wie in Holland oder Dänemark - auch für Rennradfahrer auslegen können, in Wahrheit scheitern wir leider schon an banaleren Problemen...

Re: >> Rechtliche Informationen & Diskussionen für Radfahrer

Verfasst: Do 25. Jun 2020, 10:16
von Fred
Michael hat geschrieben:
Mi 24. Jun 2020, 12:00
Fred hat geschrieben:
Di 16. Jun 2020, 20:58
Ja, ich weiß, macht keiner, aber wenn etwas passiert können sich alle abputzen auf den Radfahrer. Die Begründung für die Gängelung bei der Tankstelle, es könnte zu Auffahrunfällen kommen wenn einer zur Tankstelle will und der andere Unaufmerksam ist, zeig wie die Behörte tickt. :thumbdown:
Eigentlich genügt dazu nur eine Verordnung und ein-zwei Verkehrszeichen, nämlich "Links abbiegen verboten" auf der B127 in Richtung Linz. Ist jedoch nicht im Interesse des Tankstellenbetreibers. Für einen Linksabbieger, der seit ein paar Jahren für (verkehrserregende) Neubauobjekte zwingend vorgeschrieben wäre, fehlt dort der Platz. Südlich engt die Trasse der Mühlkreisbahn ein, nördlich müsste die gesamte Tankstelle samt Produktentanks verschoben werden.
...
So ist es fast überall, beengte Verhältnisse, Anrainerinteressen...
Im Endeffekt bleiben die Radfahrer und Fußgänger über.
Die sollen halt das Rad schieben.


Wenn aber genug Platz ist und umgebaut wurde, fragt man sich warum nicht gleich konsequent?
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so sollte es ausschauen, hier können die Autos ungehindert Abbiegen und die Radfahrer sind sicherer.
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Fred

Re: >> Rechtliche Informationen & Diskussionen für Radfahrer

Verfasst: Do 25. Jun 2020, 10:48
von Peter
Fred hat geschrieben:
Do 25. Jun 2020, 10:16

so sollte es ausschauen, hier können die Autos ungehindert Abbiegen und die Radfahrer sind sicherer.
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Fred
ja aber dann sind doch die heiligen Autos im Nachteil. :lol: