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Re: >> Rechtliche Informationen & Diskussionen für Radfahrer

Verfasst: Do 28. Nov 2019, 19:09
von 010Rg
:thumbup:

URTEIL

Bei Raddemo Fahrradweg nicht benutzt

Weil er bei einer Raddemo in Linz nicht den Fahrradweg benutzt hatte, hat ein Teilnehmer von der Polizei eine Geldstrafe aufgebrummt bekommen. Der Radler beschwerte sich beim Landesverwaltungsgericht (LVwG) und bekam recht
Eine Verwaltungsübertretung könne bei Kundgebungen ausnahmsweise gerechtfertigt sein, so die Begründung. Das Straferkenntnis sei daher „aufzuheben und das Verfahren einzustellen“.
Radfahrweg nicht benutzbar

Die Polizei hatte den Mann gestraft, weil er im Zuge einer unangemeldeten Versammlung in Linz den neben der Fahrbahn laufenden Radstreifen nicht benutzt hatte.

Der Beschwerdeführer rechtfertigte das damit, dass der Radfahrweg nicht benutzbar gewesen sei und es sich um eine Versammlung gehandelt habe.
Als Zeichen des Protests

Der LVwG begründete die Aufhebung der Strafe damit, dass im Rahmen einer Versammlung – auch wenn diese nicht bei der Behörde angezeigt wurde – „ein Verhalten, das an sich eine Verwaltungsübertretung darstellt, unter Umständen gerechtfertigt sein kann“.

Die Teilnehmer seien nämlich durch das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Versammlungsfreiheit geschützt. Im aktuellen Fall hatten die Teilnehmer der Kundgebung als Zeichen des Protests über die Situation von Radfahrern im Straßenverkehr den Radweg nicht benutzt.

red, ooe.ORF.at/Agenturen


Quelle.:


https://ooe.orf.at/stories/3023905/


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Gut So Endlich einmal Auch ein sieg der
Schwächeren und nicht dem Gesetz
Glaube ich.....
.. :thumbup:

Re: >> Rechtliche Informationen & Diskussionen für Radfahrer

Verfasst: Do 28. Nov 2019, 19:45
von Intruder
Gute Entscheidung, perfektes Urteil.
Kann ich zu 100% nachvollziehen.
Finde ich super!

:dance:

Re: >> Rechtliche Informationen & Diskussionen für Radfahrer

Verfasst: Fr 29. Nov 2019, 06:15
von Peter
010Rg hat geschrieben:
Do 28. Nov 2019, 19:09

Eine Verwaltungsübertretung könne bei Kundgebungen ausnahmsweise gerechtfertigt sein, so die Begründung. Das Straferkenntnis sei daher „aufzuheben und das Verfahren einzustellen“.
Hat man hier einen Präzedenzfall geschaffen? Eine Freigabe zum Scheiß bauen bei Kundgebungen?

Re: >> Rechtliche Informationen & Diskussionen für Radfahrer

Verfasst: Mo 2. Dez 2019, 14:01
von cwirth
Peter hat geschrieben:
Fr 29. Nov 2019, 06:15
Hat man hier einen Präzedenzfall geschaffen? Eine Freigabe zum Scheiß bauen bei Kundgebungen?
Der Fall ist nicht wirklich anders, als wenn Tiroler Traktoren die Inntalautobahn blockieren (darf man nach der StVO nicht), wenn Fußgänger bei einer Demo eine Straße blockieren oder vielleicht im Pulk bei Rot eine Straße queren, etc.

Re: >> Rechtliche Informationen & Diskussionen für Radfahrer

Verfasst: Di 11. Feb 2020, 16:26
von Fred
Grünpfeil für Radfahrende
gruenpfeil_rad_copy_bast_620.jpg
gruenpfeil_rad_copy_bast_620.jpg (16.01 KiB) 6594 mal betrachtet
Berlin startet Pilotprojekt an fünf Kreuzungen. Als Radfahrende muss man sich so verhalten, als ob ein Stopp-Schild angebracht wäre.

https://www.berlin.de/senuvk/verkehr/po ... ruenpfeil/

Das wäre bei uns auch angebracht würde einige Kreuzungen entschärfen.

Fred

Re: >> Rechtliche Informationen & Diskussionen für Radfahrer

Verfasst: Mo 8. Jun 2020, 09:01
von Peter
Gerstern um den Attersee war es wieder Ereignissreich.

Undglaublich.

Ich war mit dem Rennrad unterwegs und manche Autofahrer müsste man direkt anzeigen. Man wird so knapp überholt dass man fast vom Spiegel getroffen wird. Ohne Gegenverkehr. Natürlich wird auch bei Gegenverkehr überholt..
Ich bin dann weiter mittig gefahren, man soll ja auf seine Sicherheit schauen.. Dann wird man plötzlich angehupt.
Manche sind wirklich gestört.
Bin wirklich am überlegen auf eine Action Cam umzusteigen um später die Kennzeichen für eine Anzeige parat zu haben. Ich habe echt keinen Bock mehr auf diesen Scheiß. Hauptsache wir Radfahrer sollen immer die Deppen sein :thumbdown:

Re: >> Rechtliche Informationen & Diskussionen für Radfahrer

Verfasst: Mo 8. Jun 2020, 14:47
von Fred
Ich kann Dir nachfühlen, es ist nicht nur ärgerlich da geht es um Dein Leben, Deine Gesundheit.

Ich habe auch schon einige zur Rede gestellt, die Antworten waren ernüchternd. Was hast, es ging sich eh aus, Fahr am Gehsteig, und jede Menge Beschimpfungen, ganz wenig Entschuldigungen.

Ich fahre auch nicht ganz am Rand, es ist auch mein Tipp mindestens 1m Abstand zum Randstein oder Bankett.

Mich hat er überholen müssen, er hat mich zwar dann geschnitten, aber
456.jpg
456.jpg (265.08 KiB) 5043 mal betrachtet
der Radler vorne fährt so weit rechts da fährt er einfach vorbei... :evil:
1234.jpg
1234.jpg (187.75 KiB) 5043 mal betrachtet
Fred

Re: >> Rechtliche Informationen & Diskussionen für Radfahrer

Verfasst: Mo 8. Jun 2020, 23:15
von Wastl
In Deutschland hatte ich mal einen Radfahrer mit so einer Schaumstoff-Wurst hinten am Gepäckträger montiert gesehen. Wäre durchaus ein Versuch Wert um einen größeren Abstand zu den Autos zu erzielen.

Re: >> Rechtliche Informationen & Diskussionen für Radfahrer

Verfasst: Mi 10. Jun 2020, 09:13
von Deixl
Wastl hat geschrieben:
Mo 8. Jun 2020, 23:15
In Deutschland hatte ich mal einen Radfahrer mit so einer Schaumstoff-Wurst hinten am Gepäckträger montiert gesehen. Wäre durchaus ein Versuch Wert um einen größeren Abstand zu den Autos zu erzielen.
Einige Beispiele aus Google :) :
goastha-01.jpg
goastha-01.jpg (401.82 KiB) 4981 mal betrachtet
https://www.google.com/search?q=abstand ... 52&bih=711

Re: >> Rechtliche Informationen & Diskussionen für Radfahrer

Verfasst: Mi 10. Jun 2020, 20:11
von darkluky
Deixl hat geschrieben:
Mi 10. Jun 2020, 09:13
Wastl hat geschrieben:
Mo 8. Jun 2020, 23:15
In Deutschland hatte ich mal einen Radfahrer mit so einer Schaumstoff-Wurst hinten am Gepäckträger montiert gesehen. Wäre durchaus ein Versuch Wert um einen größeren Abstand zu den Autos zu erzielen.
Einige Beispiele aus Google :) :
goastha-01.jpg
https://www.google.com/search?q=abstand ... 52&bih=711
Die Idee dahinter finde ich gut, nur die Umsetzung halte ich teilweise für etwas problematisch und gefährlich, wenn lange Abstandhalter verwendet werden.

Wenn ein Radfahrer eine Schwimmnudel oder einen langen Abstandhalter am Fahrrad montiert hat, kommt das Fahrrad zum einen leicht aus dem Gleichgewicht. Außerdem reicht eine kleine Berührung mit einem Auto oder einem anderen Hindernis, aufgrund der langen Hebelwirkung damit der Radfahrer ins straucheln / zu sturz kommt. Vor allem beim 2. Bild in der ersten Reihe und beim ganz rechten Bild in der untersten Reihe.

Wenn sich ein überholender Autofahrer an die gesetzlichen Abstandsregeln hält, muss er 1m Abstand zu diesem Abstandhalter halten. Zum Beispiel beim rechten Bild in der ersten Reihe reicht der Abstandhalter über die Sperrlinie in die Fahrspur der Autos, damit wäre etwa die halbe Fahrspur der Autos blockiert.