Ex-Kanzlerin Bierlein alkoholisiert am Steuer erwischt
Verfasst: Fr 19. Jun 2020, 01:33
https://www.unserlinz.at/forum/
Grad was interessantes dazu beim ÖAMTC gesehen. Führerschein darf bei über 0,8 Promille nicht abgenommen werden. Außer es besteht die gefahr dass man ein Kfz in betrieb nimmt.Kranführerprofi1972 hat geschrieben: ↑Di 7. Jul 2020, 09:33Man kann nämlich auch am Fahrrad den Führerschein verlieren, wenn man angetrunken fährt.
https://www.oeamtc.at/thema/fahrrad/17-haeufige-rechtsirrtuemer-rund-ums-radfahren-25961563 hat geschrieben: Punkt 13:
Der Führerschein (sofern mit!) darf bei Alkoholisierung nicht abgenommen werden. Achtung: Eine "Sofortabnahme" wäre nur dann möglich, wenn hinreichende Gründe zur Annahme bestehen, der Radfahrer werde in seinem Zustand ein Kfz in Betrieb nehmen. Jedoch: Wer wiederholt betrunken oder mit einem hohen Promillegehalt am Fahrrad erwischt wird, läuft Gefahr, dass ein Führerschein-Entziehungsverfahren eingeleitet wird, weil eine krankhafte Alkoholabhängigkeit mit Auswirkungen auf das Lenken eines Autos oder Motorrades befürchtet wird.
Stimmt so nicht. Auch bei einem Führerscheinentzug darf man weiterhin Radfahren, allerdings unter der Voraussetzung, dass man bis zur Wiedererlangung der Lenkberichtigung mit dem Fahrrad weder verkehrsgefährdend noch alkoholisiert auffällt. Was es tatsächlich gibt: in besonders schweren Fällen, in denen von einer schweren Alkohol- (oder Drogen-)sucht ausgegangen wird, kann der Amtsarzt per Bescheid ein Radfahrverbot verfügen. Kommt im Übrigen öfter vor als eine Führerscheinabnahme durch Alkoholeinfluss beim Radfahren.Kranführerprofi1972 hat geschrieben: ↑Di 7. Jul 2020, 09:33Achtung, wenn man den Führerschein wegen Alkohol am Steuer verloren hat, darf man auch nicht mehr Radfahren...
Drum, der Anhang "Scherz" Früher wurden diese Fahrzeuge von uns Promillebomber genannt